Christian Tylsch

Ihr Landratskandidat für den Landkreis Wittenberg​

Corona: Diese Regeln gelten ab Dienstag im Landkreis Wittenberg – 26.04.2021

Maske und Handschuhe gegen Corona

Ab Dienstag gelten im Landkreis Wittenberg die folgenden Regeln:

Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr, Ausnahme: Sport allein darf bis 24 Uhr betrieben werden.

Private Treffen: ein Haushalt trifft maximal eine weitere Personen eines anderen Hausstandes (ausgenommen Kinder unter 3 Jahren)

Schule und Kita: Wechselunterricht und zwei Selbsttests in der Woche für Schulen, Kitas verbleiben im Regelbetrieb

Handel: Geschäfte mit Waren des erweiterten täglichen Bedarfs (*) öffnen für begrenzte Kundenzahl je Geschäftsgröße, der übrige Einzelhandel darf “Click & Meet” anbieten mit fachkundig durchgeführten Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder Selbsttest vor Ort.

*das umfasst Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Großhandel, Babyfachmärkte, Tankstellen

Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt, wenn sie einem medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen Friseurdienstleistungen und Fußpflege sind ebenso erlaubt. Kunden müssen einen Termin vereinbaren und einen Nachweis über einen fachkundig durchgeführten Test (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen oder sie absolvieren einen Selbsttest vor Ort. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Andere körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen.

Gastronomie bleibt geschlossen, Abholung und Lieferdienst sind möglich.

Beruf: Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wenn es möglich ist. Arbeitnehmer müssen Homeoffice nutzen, wenn es möglich ist. Wenn Präsenz gefordert wird, sind zwei Selbsttests pro Woche anzubieten.

ÖPNV und Taxi: FFP2-Maske ist Pflicht

Sport: im Freien ist Individualsport mit max. zwei Personen oder eigenem Haushalt und kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre erlaubt. Sport allein (Spaziergang/Joggen) ist bis 24 Uhr im Freien möglich. Kein Mannschaftssport erlaubt!

Kultur- und Freizeitangebote bleiben geschlossen.

Tierpark: Außenbereich geöffnet, Besucher über sechs Jahren müssen negatives Testergebnis vorweisen.

Die Verschärfungen im Landkreis Wittenberg treten in Kraft, nachdem an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz über einem Wert von 100 lag. Die nächste Verschärfung tritt in Kraft, wenn sie an drei Tagen den Wert von 150 übersteigt. Gelockert wird, wenn die Zahl fünf Tage hintereinander unter 100 liegt.

Die gesamten Maßnahmen, die ab Dienstag im Landkreis gelten, findet man auf der Webseite der Kreisverwaltung.