Christian Tylsch

Ihr Landratskandidat für den Landkreis Wittenberg​

Corona-Lockerungen im Landkreis Wittenberg: Was ab Donnerstag wieder alles möglich ist – 26.05.2021

Können bald die Gastronomen wieder öffnen?

Jetzt ist es amtlich. An fünf Werktagen hintereinander lag die Inzidenz bereits unter der magischen Zahl von 100. (Wir sind soagr zum ersten Mal unter 50 gekommen). Die “Ampel” der Bundesnotbremse springt deswegen jetzt auf “Grün”.

Aber was bedeutet das? Mit dem neuesten Maßnahmenpaket aus Magdeburg heißt das konkret:

  • unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen kann neben der Außengastronomie auch die Innengastronomie zwischen 6 und 22 Uhr öffnen, ein tagesaktueller Negativtest muss vorliegen oder vor Ort durchgeführt werden
  • neben dem autarken Tourismus (also Campingplätze oder Ferienwohnungen) bei einer regelmäßigen Testung alle 48 Stunden ist nunmehr auch die touristische Übernachtung in allen weiteren Beherbergungsstätten erlaubt
  • für die Ladengeschäfte, für die bisher Click-and-Meet gilt, wird der Verkauf ohne Voranmeldung möglich sein
  • Sport- und Fitnessstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Schwimmhallen dürfen unter Auflagen wieder öffnen
  • professionell organisierte Kleinstveranstaltungen können im Außenbereich für 20 Personen durchgeführt werden
  • Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzert- und Literaturhäuser) können im Innenbereich für bis zu 50 und im Außenbereich für bis zu 200 Personen öffnen
  • Angebote in Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten sind wieder möglich
  • alle Angebote der Erwachsenenbildung für Gruppen von bis zu zehn Teilnehmern sind wieder zulässig
  • Schiffsausflüge können wieder unternommen werden
  • kontaktfreier Sport ist auch im Innenbereich wieder möglich (auch Rehasport)

Diese Punkte der 13. Eindämmungsverordnung treten ab Dienstag, den 25. Mai in grundsätzlich in Kraft. Die genauen Regeln finden Sie in der entsprechend Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Natürlich gelten die allgemeine Hygienehinweise, wie Masken und Abstand weiter.