Ab Samstag, dem 1. Mai, gelten im Landkreis Wittenberg die folgenden Regeln (Ampelstufe: Orange):
ÄNDERUNG: Handel: Geschäfte mit Waren des erweiterten täglichen Bedarfs (*) öffnen für begrenzte Kundenzahl je Geschäftsgröße, der übrige Einzelhandel bleibt geschlossen. Es gibt kein „Click&Meet“ mehr. Vorbestellte Waren können aber abgeholt werden („Click&Collect“).
*das umfasst Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Tankstellen
ÄNDERUNG: ÖPNV und Taxi: FFP2-Maske ist Pflicht, Kinder dürfen medizinische Masken tragen
(unverändert) Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr, Ausnahme: Spaziergänge und Sport alleine darf bis 24 Uhr betrieben werden.
(unverändert) Private Treffen: ein Haushalt trifft maximal eine weitere Personen eines anderen Hausstandes (ausgenommen Kinder unter 3 Jahren)
(unverändert) Schule und Kita: Wechselunterricht und zwei Selbsttests in der Woche für Schulen, Kitas verbleiben im Regelbetrieb
(unverändert) Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt, wenn sie einem medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen Friseurdienstleistungen und Fußpflege sind ebenso erlaubt. Kunden müssen einen Termin vereinbaren und einen Nachweis über einen fachkundig durchgeführten Test (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen oder sie absolvieren einen Selbsttest vor Ort. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Andere körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen.
(unverändert) Gastronomie bleibt geschlossen, Abholung und Lieferdienst sind möglich.
(unverändert) Beruf: Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wenn es möglich ist. Arbeitnehmer müssen Homeoffice nutzen, wenn es möglich ist. Wenn Präsenz gefordert wird, sind zwei Selbsttests pro Woche anzubieten.
(unverändert) Sport: im Freien ist Individualsport mit max. zwei Personen oder eigenem Haushalt und kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre erlaubt. Sport allein (Spaziergang/Joggen) ist bis 24 Uhr im Freien möglich. Kein Mannschaftssport erlaubt!
(unverändert) Kultur- und Freizeitangebote bleiben geschlossen.
(unverändert) Tierpark: Außenbereich geöffnet, Besucher über sechs Jahren müssen negatives Testergebnis vorweisen.
Die Verschärfungen im Landkreis Wittenberg treten in Kraft, nachdem an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz über einem Wert von 150 lag. Die nächste Verschärfung (Ampelstufe: Rot) tritt in Kraft, wenn sie an drei Tagen den Wert von 165 übersteigt. Gelockert wird (auf Ampelstufe Gelb), wenn die Zahl fünf Tage hintereinander unter 150 liegt.
Die gesamten Maßnahmen, die ab Samstag im Landkreis gelten, findet man auf der Webseite der Kreisverwaltung. Die MZ berichtet von der Pressekonferenz zur Verschärfung der Maßnahmen.