Seit Mittwoch letzter Woche liegen die 7-Tage-Inzidenzahlen des RKI für den Landkreis Wittenberg unter 50. Damit springt die Corona-Ampel am Dienstag von Gelb-Grün auf Grün. Was das konkret bedeutet, habe ich hier mal zusammengefasst.
nächtliche Ausgangssperre: ist aufgehoben (wie schon bei unterschreiten der Grenze der Inzidenz von 100 für fünf Werktage in Folge, seit 27.5.)
private Treffen: Ein Haushalt darf sich mit bis zu fünf Personen beliebiger anderer Haushalte treffen. In die Rechnung zählen Kinder unter 14 Jahren nicht hinein.
Gastronomie: Öffnung der Innen- und Außengastronomie mit begrenzter Personenzahl (mit Test und Anwesenheits-Nachweis), Innengastronomie zwischen 6 bis 22 Uhr, pro Tisch bis zu zwei Haushalte (aus dem zweiten Haushalt max. fünf Personen) oder fünf Personen aus mehreren Haushalten
Beherbergung (Hotels/Camping/Ferienwohnungen): Öffnung von Hotels und Pensionen (mit Test ALLER 48 STUNDEN und Anwesenheits-Nachweis), Ferienwohnungen und Campingplätze/Wohnmobil-Stellplätze dürfen öffnen (mit EINMALIGEM Test bei Ankunft und Anwesenheits-Nachweis)
Kitas: Regelbetrieb, zwei Mal pro Woche freiwilliger Selbsttest
Schulen: Präsenzunterricht, zwei Mal wöchentlich Selbsttest vor Unterrichtsbeginn, Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts in allen Klassenstufen
Handel: Der Einzelhandel mit Waren des erweiterten täglichen Bedarfs* darf öffnen, es gilt eine beschränkte Kundenzahl ja nach Größe des Geschäftes. Der übrige Einzelhandel darf öffnen mit Anwesenheitsnachweis.
*(Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Blumen- und Pflanzenverkauf, Online-Handels-, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Zeitungsverkaufsstellen,
Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Großhandels-Einrichtungen)
Sport:
- Individualsport mit bis zu zwei Personen oder Personen aus dem eigenen Haushalt ist möglich.
- Im Freien organisierter Sport (auch mit Kontakt) für bis zu 25 Personen und Trainer (mit Test und Anwesenheits-Nachweis),
- Innen kontaktfreie Sportarten bis zu 10 Personen (mit Test und Anwesenheits-Nachweis)
- Fitnessstudios dürfen öffnen mit räumlich begrenzter Personenzahl (mit Test und Anwesenheits-Nachweis)
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Co.: Geöffnet ohne Terminpflicht, Anwesenheits-Nachweis muss geführt werden
Kultur und Freizeit: mit räumlich begrenzter Personenzahl dürfen öffnen:
- Museen, Bibliotheken, Ausstellungen, Tierparks, Zoos, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (Anwesenheitsnachweis)
- Spielhallen, Kinos und Theater (innen 50, außen 200), Schiffsausflüge (Test und Anwesenheitsnachweis)
- Schwimm- und Freibäder (Test und Anwesenheitsnachweis) mit räumlicher Begrenzung
- Öffnung mit räumlich begrenzter Personenzahl für: Bürger- und Mehrgenerationenhäuser (10 Leute), Planetarien und Sternwarten (innen 50, außen 100), Tanzveranstaltungen (außen) zwischen 6 bis 22 Uhr (50), Kinos und Theater (innen 200, außen 300), Stadt- und Naturführungen (50), Prostitutionsstätten, Schiffsausflüge, Zuschauer organisierter Sport (innen 50, außen 100), Kulturveranstaltungen im Innenbereich (200), professionell organisierte Veranstaltungen (50),
professionell organisierte Messen und Ausstellungen (50) (jeweils mit Test und Anwesenheitsnachweis) - UNTERSAGT BLEIBEN: Reisebusreisen, Stadtrundfahrten
Bus- und Bahnverkehr, Taxi: FFP2-Maske für Personen ab 16 Jahren, medizinischer Mund-Nasen-Schutz für 6- bis 15-Jährige
Pflegeeinrichtungen: zeitgleicher Besuch eines Bewohners durch bis zu fünf Personen verschiedener Haushalte (Test und Anwesenheitsnachweis)
Modellprojekte: Beantragung mit entsprechendem Hygienekonzept über den Landkreis Wittenberg (Test und Anwesenheitsnachweis)
Erläuterungen
- Test bedeutet, dass ein fachkundig durchgeführter PCR- oder Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden gemacht wurde oder ein Selbsttest unter Aufsicht des jeweiligen Dienstleisters
- Anwesenheitsnachweis enthält Vor- und Familiennamen, Anschrift, Telefon, Aufenthaltsdauer und Ort
- Testpflicht ausgenommen für vollständig Geimpfte, Genesene mit Nachweis des Landkreises (min. 28 Tage und max. sechs Monate), Kinder unter sechs Jahren WENN KEINE COVID-19-TYPISCHEN SYMPTOME VORLIEGEN
- Maskenpflicht alle, bis auf: Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und ihre Begleiter, Schwangere, Schwerbehinderte und Personen mit ärztlichem Attest
- Geimpft bedeutet 14 Tage nach einer einmaligen Johnson&Johnson-Impfung, oder 14 Tage nach der zweiten Impfung mit AstraZeneca, Comirnaty (Biontech) oder Moderna. Als geimpft gilt auch, wer die Krankheit durchgemacht hat und einmalig geimpft wurde und Personen, die zwei verschiedene Impfstoffe erhalten haben.
