Christian Tylsch

Ihr Landratskandidat für den Landkreis Wittenberg​

Corona-Regeln werden gelockert: das gilt ab Samstag, 8. Mai, im Landkreis Wittenberg – 07.05.2021

Corona-Schnelltest mit negativem Ergebnis

Ab Samstag, dem 8. Mai, werden die Regeln im Landkreis Wittenberg gelockert. Es gelten die Maßnahmen der Ampelstufe Gelb:

ÄNDERUNG: Handel: Geschäfte mit Waren des erweiterten täglichen Bedarfs (*) öffnen für begrenzte Kundenzahl je Geschäftsgröße, der übrige Einzelhandel darf “Click & Meet” anbieten mit fachkundig durchgeführten Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder Selbsttest vor Ort. Diese Tests gibt es in den kommunalen Testcentern und seit heute an den Wochenenden und Feiertagen auch kostenlos in Ferropolis.

*das umfasst Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Großhandel, Babyfachmärkte, Tankstellen

(unverändert) ÖPNV und Taxi: FFP2-Maske ist Pflicht, Kinder dürfen medizinische Masken tragen

(unverändert) Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr, Ausnahme: Spaziergänge und Sport alleine darf bis 24 Uhr betrieben werden.

(unverändert) Private Treffen: ein Haushalt trifft maximal eine weitere Personen eines anderen Hausstandes (ausgenommen Kinder unter 3 Jahren)

(unverändert) Schule und Kita: Wechselunterricht und zwei Selbsttests in der Woche für Schulen, Kitas verbleiben im Regelbetrieb

(unverändert) Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt, wenn sie einem medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen Friseurdienstleistungen und Fußpflege sind ebenso erlaubt. Kunden müssen einen Termin vereinbaren und einen Nachweis über einen fachkundig durchgeführten Test (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen oder sie absolvieren einen Selbsttest vor Ort. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Andere körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen.

(unverändert) Gastronomie bleibt geschlossen, Abholung und Lieferdienst sind möglich.

(unverändert) Beruf: Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wenn es möglich ist. Arbeitnehmer müssen Homeoffice nutzen, wenn es möglich ist. Wenn Präsenz gefordert wird, sind zwei Selbsttests pro Woche anzubieten.

(unverändert) Sport: im Freien ist Individualsport mit max. zwei Personen oder eigenem Haushalt und kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre erlaubt. Sport allein (Spaziergang/Joggen) ist bis 24 Uhr im Freien möglich. Kein Mannschaftssport erlaubt!

(unverändert) Kultur- und Freizeitangebote bleiben geschlossen.

(unverändert) Tierpark: Außenbereich geöffnet, Besucher über sechs Jahren müssen negatives Testergebnis vorweisen. Diese Regelung gilt u.a. auch für das Freigelände in Ferropolis.

Die Lockerungen im Landkreis Wittenberg treten in Kraft, nachdem an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tages-Inzidenz unter einem Wert von 150 lag. Die nächste Verschärfung (Ampelstufe: Orange) tritt in Kraft, wenn sie an drei Tagen den Wert von 150 übersteigt. Gelockert wird (auf Ampelstufe Grün), wenn die Zahl fünf Werktage hintereinander unter 100 liegt.

Die gesamten Maßnahmen, die ab Samstag im Landkreis gelten, findet man auf der Webseite der Kreisverwaltung.