Christian Tylsch

Ihr Landratskandidat für den Landkreis Wittenberg​

Inzidenz bleibt unter 35: Was sich ab Donnerstag ändert

Ab Donnerstag können die Freibäder - wie hier am Volkspark in Piesteritz - wieder öffnen.

Seit Samstag liegen die 7-Tage-Inzidenzzahlen des RKI für den Landkreis Wittenberg unter 35 (Heute 22). Damit gelten wieder neue Regeln. Voraussetzung ist natürlich, dass der Landkreis keine Zeit verstreichen lässt und heute noch feststellt, dass wir die fünf Tage geschafft haben.

Was sich dann ab Donnerstag konkret ändert, habe ich hier mal zusammengefasst.

Handel: Die 800-Quadratmeter-Regelung in großen Geschäften entfällt.

Einzelhandel: keine Kontaktnachverfolgung mehr

Private Treffen: Jede Person darf zehn weitere Personen treffen.

Professionell organisierte Veranstaltungen, Messen- und Ausstellungen sowie Spezialmärkte sind in geschlossenen Räumen mit 100 Personen möglich, im Freien mit bis zu 250.

Trauerfeiern und Hochzeiten: keine Personenbegrenzung mehr

Theater, Kino, Konzerthäuser, Sportveranstaltungen, Planetarien, Literaturhäuser: Innen maximal 250, außen 500 Personen (mit Test und Anwesenheits-Nachweis)

Tierpark: Streichelgehege dürfen öffnen, Tierhäuser mitTest

soziokulturelle Zentren und Bürgerhäuser: max. Gruppengröße 25 (mit Test und Anwesenheits-Nachweis)

Schwimmbäder: Bei reinen Outdoorbädern Verzicht auf Testpflicht, bei Kombi-Bädern weiterhin Testpflicht, Öffnung von Freizeit- und Spaßbädern (Strömungskanäle und ähnliche Angebote, bei denen keine Abstände eingehalten werden können, bleiben geschlossen)
Wichtig: Für Wittenberg ist die Öffnung der Schwimmhalle inklusive Schwimmunterricht für nächste Woche vorgesehen.

Saunas/Dampfbäder: Öffnen ohne Aufgüsse und mit Tests

Tanz- und Ballettschulen: eine Person auf 20 Quadratmeter

Freizeitparks: Außenbereiche dürfen öffnen

Erwachsenenbildung, Fahrschulen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Sprachkurse, Integrationskurse, außerschulische Nachhilfe, Erste-Hilfe-Kurse: Aufhebung der Gruppenbeschränkungen bei Abstandsregeln und Tests

Musikschulen: organisierte Konzerte oder Proben von Gesangsgruppen und Chören im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern der Personen zueinander sind zulässig, organisierte Konzerte und Proben von Orchestern in geschlossenen Räumen und im Freien sind zulässig

Tourismus: Busreisen und Stadtrundfahrten öffnen mit Tests wie in der Beherbergung und FFP2-Masken

Gaststätten: innen keine zeitliche Beschränkung mehr, außen keine Tests mehr

Außer-Haus-Verkauf: die 50-Meter-Abstandsregel kippt

Sport:

  • außen: max. 30 Teilnehmer Kontaktsport/max. 200 Teilnehmer kontaktloser Sport, Testpflicht für Trainer entfällt
  • innen: 10-Personen-Begrenzung entfällt, eine Person je 20 Quadratmeter bleibt

Ferienlager: öffnen mit Test zu Beginn und beschränkter Gruppengröße